Aus der Reihe 'völlig bekoppte Urteile', heute: Ein Eierbecher darf nicht Ei-Pott heißen.
Natürlich wegen der Verwechslungsgefahr. Ist klar - gar nicht auszudenken was passiert, wenn ich den Eierbecher ans USB-Kabel hänge. Oder der MP3-Player nach dem Frühstück im Geschirrspüler landet.
Selbstredend kommt das Urteil auch vom Hamburger Oberlandesgericht - die Hamburger Gerichte sind ja bekannt für ihre realitätsfernen Urteile.
Update: Noch ein fragwürdiges Urteil des Hamburger Landgerichts.